Foto: AKrebs60, Pixabay

Deutschlandnetz: 1.000 Standorte für Schnellladesäulen

16. August 2021

Bundesminister Andreas Scheuer hat den Startschuss für die Ausschreibung des Deutschlandnetzes gegeben. Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Errichtung und den Betrieb von gut 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten aus. Damit entstehen mehrere Tausend neue Schnellladepunkte – das Deutschlandnetz. Sie ergänzen die bereits vorhandenen großen Schnellladestandorte und sorgen so deutschlandweit für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur. Ladeleistungen bis 300 kW müssen vor Ort ermöglicht werden. 

Scheuer hierzu: "Die nächste Schnellladesäule muss in 10 Minuten erreichbar sein! Das haben wir uns vorgenommen und das werden wir auch liefern. Laden muss immer und überall in Deutschland möglich sein. Nur so gelingt es uns, dass wir Menschen von einer klimafreundlichen Mobilität begeistern und sie vom Verbrenner auf ein E-Auto umsteigen. Ein wichtiger Faktor dabei ist der Preis an der Ladesäule. Deshalb haben wir bei unserer Ausschreibung eine Preisobergrenze von aktuell 44 Cent pro kWh vorgesehen, die unterhalb des Dieselpreises liegt. Insgesamt nehmen wir für den Aufbau der 1000 Schnellladestandorte rund 2 Milliarden Euro in die Hand – ein starkes Signal, das zeigt, wie ernst es uns mit dem Umstieg auf klimafreundliche Mobilität ist."

Die Errichtung und der Betrieb des Deutschlandnetzes werden im Rahmen von zwei getrennten Ausschreibungen vergeben:

  1. Regionallose
  2. bundesweite Lose an Autobahnen.

Im Mittelpunkt der heutigen Bekanntgabe steht die Veröffentlichung der 900 Suchräume der Regionallose und das Preismodell. In der Ausschreibung ist eine atmende Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh vorgesehen. Durch die Festlegung eines Preismodells für das Laden an den Standorten des Deutschlandnetzes soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben und Nutzerinnen und Nutzer gleichzeitig faire Preise vorfinden. Die Höhe der atmenden Preisobergrenze von 44 Cent pro kWh ist sowohl unter Betrachtung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte als auch klimapolitischer Aspekte gewählt worden.

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Der Schritt von der Förderung zur Ausschreibung ist ein Paradigmenwechsel bei der staatlichen Unterstützung des Ausbaus von Ladeinfrastruktur in Deutschland. Zusätzlich zu den Förderprogrammen des BMVI für öffentliche und nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur existiert damit nun ein Ansatz, in dem für die Gewinner des Ausschreibungsverfahrens Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend sind. Die Bewertungskriterien umfassen Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.

Die 900 Suchräume verteilen sich auf 23 Regionallose in insgesamt 6 Regionen (Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West). Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. In jedem Suchraum soll ein Schnellladestandort mit mindestens vier und bis zu 16 Schnellladepunkten entstehen. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden. Angesprochen werden mit diesem Verfahren regional tätige Betreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Die Ausschreibung der Regionallose soll am 15. September 2021 erfolgen.
Eine interaktive Karte mit den Suchräumen finden Sie unter: www.deutschlandnetz.de

Die bundesweiten Autobahn-Lose umfassen ca. 200 Standorte auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Sie sollen eine lückenlose Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen schaffen. Mit dieser Ausschreibung sollen insbesondere Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind, angesprochen werden. Die Ausschreibung der bundesweiten Autobahn-Lose wird im Herbst durch die Autobahn GmbH erfolgen.

Bei der Ermittlung des Bedarfs an Suchräumen und ihrer Bestückung mit Ladepunkten wurde die bereits existierende Schnellladeinfrastruktur mit mehr als 150 kW Leistung berücksichtigt. Der Bund legt darüber hinaus auch technische Mindestanforderungen und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.

Dieser Blogartikel beruht in Teilen auf einer Pressemeldung des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/087-scheuer-1000-standorte-schnellladesaeulen-preismodell.html