(Rechtzeitiger) Hinweis zur E-Rechnung
10. Februar 2020Ab dem 27.11.2020 müssen alle Unternehmen ihre Rechnungen an die öffentliche Verwaltung des Bundes in Form einer E-Rechnung stellen. Ab dem Stichtag können öffentliche Auftraggeber des Bundes jede Rechnung ablehnen, die z. B. im Papierformat oder lediglich als PDF per E-Mail verschickt wird.
Damit Ihre Rechnungen auch nach der Übergangsfrist weiterhin akzeptiert und beglichen werden, müssen diese den Vorgaben der „eRechnungsverordnung“ des Bundes genügen.
Obgleich noch ausreichend Zeit besteht, sich auf das Senden von E-Rechnungen einzustellen, sollte das Vorhaben nicht auf die lange Bank geschoben werden. Je nach Ressourcenlage und den technischen Voraussetzungen in Ihrem Betrieb bieten sich verschiedene Vorgehensweisen an.
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