Neuer Mindestlohn

10. Februar 2020

AENTG

Alle Beschäftigte, welche elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausführen, erhalten als Mindestlohn an allen Arbeitsorten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • ab 1. Januar 2020 11,90 €/h
  • ab 1. Januar 2021 12,40 €/h
  • ab 1. Januar 2022 12,90 €/h
  • ab 1. Januar 2023 13,40 €/h
  • ab 1. Januar 2024 13,95€/h

Wir weisen darauf hin, dass dieser Tarif am 11. Dezember 2019 allgemeinverbindlich erklärt wurde und damit für alle Betriebe, die in Deutschland arbeiten, vorrangig gültig ist!

 

MILOG

Der Mindestlohn für Arbeitnehmer, welche nicht unter das vorgenannte Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) fallen, beträgt nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 01. Januar 2020 nun 9,35€ (statt 9,19 €).

Wir bitten Sie, sofern noch nicht geschehen, um Anpassung!